Mitglied werden

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Dann werden Sie Teil unseres Trägervereins. Damit helfen Sie uns, die Interessen der Musikschule zu fördern und die Kulturwelt der Stadt Warstein zu bereichern. 

  1. Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen sein.
  2. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt auf Antrag des Bewerbers durch Beschluss des Vorstandes. Die Aufnahme oder deren Ablehnung sind dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen
  3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Ausschluss, Austritt, Tod bzw. bei juristischen Personen durch Auflösung.
  4. Der Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres zulässig und muss spätestens drei Monate vor diesem Zeitpunkt schriftlich erklärt werden.
  5. Der Ausschluss eines Mitgliedes ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Betroffenen. Der Beschluss ist mit Zweidrittelmehrheit zu fassen. Gegen den Ausschluss kann der Betroffene die Mitgliederversammlung anrufen, die mit Dreiviertelmehrheit entscheidet.

Modalität im Jahr der Aufnahme:
Das Geschäftsjahr beginnt am 1.8. und endet am 31.7. eines jeden Jahres. Im Jahr der Aufnahme als Mitglied wird der Jahresbeitrag mit einem Zwölftel je angefangenen Kalendermonat des noch laufenden Geschäftsjahres berechnet.